Vertragsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.05.2020 Omnis Kampfsport Akademie

§1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Ausbildungsverträge/ Mitgliedschaft zwischen OMNIS Kampfsport Akademie und den Mitgliedern.

§2. Nutzung der Einrichtung

(1) Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der jeweiligen Filiale der Omnis Kampfsport Akademie berechtigt. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf den Vereinbarten Standort der Akademie. Sollte die Omnis Kampfkunst Akademie weitere Trainingsstätten eröffnen ist die Nutzung nicht automatisch inklusive.

(2) Die jeweiligen offiziellen Öffnungszeiten der Standtorte der Omnis Kampfsport Akademie sind in den jeweiligen Akademien ausgehängt.

(3) Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko benutzt. Für etwaige Unfälle und deren Folgen übernimmt die Akademie keinerlei Haftung. Die Teilnehmer oder ihre Gesetzlicher Vertreter verpflichten sich, für einen eigenen Versicherungsschutz im Haftpflicht- oder Verletzungsunfall vorzusorgen. Vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers, dass zur fristlosen Kündigung des Vertrages führt, befreit nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Vertragsdauer zu zahlen.

(4) Sämtliche Trainingsstätten der Omnis Kampfsport Akademie sind an Feiertagen, Weihnachten/Neujahr und während der Sommerpause je nach Bedarf bis zu maximal 5 Wochen wegen Betriebsurlaub geschlossen. Eine Beitragsrückerstattung hierfür ist ausgeschlossen Erfüllungsort sind die Trainingsstätten.

(5) Versäumte Unterrichtsstunden, die durcheigenverschulden des Mitglieds, entstehen wird weder entgeltlich noch mit einer Nachholzeit erstattet. Ausgenommen sind die ausgefallenen Unterrichtszeiten während der Sommer und Winterpause der Akademie. Feiertage sind ausgeschlossen. Bei besonderen Fällen, wie der Lockdown 2020 (Coronakrise) darf die Omnis Kampfsport Akademie nach Situation eigenständig entscheiden, ob die versäumten Unterrichtsstunden nachgeholt werden können.

§3. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung unserer Unterrichtsangebote.

(2) Die Anmeldegebühr (Startpaket) wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig.

(3) Die Beiträge umfassen die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten der Akademie. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Eine Nichtnutzung unseres Angebotes durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt

(4) Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Mitglieder mit gesundheitlichen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.05.2020 Einschränkungen dürfen nur im Beisein des Erziehungsberechtigten am Unterricht teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für Kinder im Alter von 3,5 Jahren bis 6 Jahren.

(5) Das Mitglied muss Sorge tragen, dass die angegeben Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Kontodaten, Emailadresse und Telefonnummer) korrekt bei der Anmeldung sind.

(6) Das Mitglied hat sich an die Hausordnung der Akademie zu halten. Der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Training der Akademie teilzunehmen. Er wurde über die Anforderungen, die das Training an den Teilnehmer stellt, in vollem Umfang aufgeklärt.

(7) Die Aufteilung der Kindergruppen erfolgt in Form von Altersklassen. Die Zuweisung zur Trainingsgruppe ist vom jeweiligen Alter des Mitglieds/Schüler abhängig. Der Aufstieg in die Folgegruppen erfolgt mit dem Erlangen des jeweiligen Alters. Ein vorzeitiger Wechsel in die Folgegruppe ist nur mit Zustimmung des Trainers/ Lehrers möglich. Insofern Gürtelprüfungen in der Vereinbarung aufgenommen wurden sind diese nur zu den ausgewiesenen Terminen möglich. Ein Schüler kann an maximal 3 Gürtelprüfungen innerhalb eines Jahres teilnehmen. Der Schüler ist nicht automatisch berechtigt an einer Gürtelprüfung teilzunehmen. Für eine Gürtelprüfung müssen die jeweiligen Anforderungen erfüllt sein. Sind die jeweiligen Anforderungen erfüllt erfolgt die Einladung durch den Trainer/ Lehrer. Insofern die Vereinbarungen Gürtelprüfungen beinhaltet, so sind alle Gürtelgrade bis zum inoffiziellen Juniorschwarzgurt hiervon betroffen.

(8) Ab dem 18. Lebensjahr ist eine kostenpflichtige Abnahme einer offiziellen Verbandsprüfung für den schwarzen Gürtel möglich. Die Prüfungsgebühr hierfür wird nicht von der Omnis Kampfkunst Akademie erhoben, sondern vom jeweiligen Verband und dem Gastprüfer, welcher zur Abnahme der Prüfung eingeladen wird.

(9) Seit März 2020 gilt neben dem Präsenzunterricht, die Möglichkeit des Onlineunterrichtes. Jedes Mitglied steht es frei zu am Präsenzunterricht, wie aber auch am Onlineunterricht teilzunehmen. Omnis stellt die Zugangsdaten zum Onlineunterricht auf der Homepage für alle Mitglieder frei und offen zur Verfügung. Bei einer gesetzlich verordneten Schließung von den Omnis Räumlichkeiten, gilt die Weiterführung des Unterrichtes in Onlineform. Weiterhin werden Möglichkeiten geboten für Mitglieder, die nicht am Onlineunterricht teilnehmen können. Diese Informationen stehen allen Mitgliedern auf unserer Homepage zur Verfügung. Leistungen von Omnis werden auf diesem Weg weiterhin den Mitgliedern ermöglicht.

Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selbständig über unsere Homepage und weitere Kanäle die uns und den Mitgliedern zur Verfügung stehen  zu informieren.

§4. Mitgliedsbeiträge

(1). Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats, fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden.

(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vom Mitglied zu tragen.

(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Omnis Kampfsport Akademie bleibt davon unberührt.

(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung, Emailadresse, etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche der Akademie dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

(5) Das Mitglied ist nur zur Nutzung der Vereinbarten Trainingszeiten und Trainingsgruppen berechtigt. Ein Upgrade der Mitgliedschaft auf mehrere Trainingstage ist mit einem höheren Beitrag Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.05.2020 verbunden und muss schriftlich beantragt werden. Ein Wechsel der Trainingsgruppe ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Trainers/ Lehrers möglich.

(6) Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten: PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung. Barzahlungen sind nicht möglich.

§5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

(1) Beim Abbuchungsverfahren kann der Zahlungspflichtige der Abbuchung im Nachhinein nicht widersprechen. Der einziehenden Bank liegt eine eindeutige Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift als Abbuchungsauftrag vor.

(2) Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert.

(3) Der erste monatliche Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Beiträge, Einkäufe in der Akademie, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Abbuchung eingezogen werden.

(4) Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,- €, wenn die Abbuchungs-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Für jede Mahnung der Einrichtung wird eine pauschale Mahngebühr von 5.- € fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 8,- € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird das Startpaket sowie etwaige Verbandspauschalen (Sportlerjahres Lizenz) zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig.

(6) Bei Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Verbandspauschale zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig. Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist gilt Folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird die Verbandspauschale zu Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode fällig. Werden die Räume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitglieds.

(7) . Der Vertrag ruht bei Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer der Wehrpflicht. Im Falle einer Schwangerschaft bis sechs Wochen nach der Geburt oder durch eine vorübergehende Erkrankung, die durch ein qualifiziertes ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer der Krankheit nachzuweisen ist. Nach Ablauf der durch ein Attest nachgewiesenen Dauer der Krankheit treten die wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien wieder in Kraft. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Vertragsruhezeit. Bei einem durch qualifiziertes Attest belegten fortdauernden Erkrankung, die Teilnahme am Training unmöglich macht, kann der Vertrag zum Ende des jeweiligen Monats aufgehoben werden.

(8) Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel der Akademie angegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung der Akademie zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 75,- € möglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.05.2020

(9) Mündliche Nebenabreden jeglicher Art sind nicht rechtskräftig.

(10) Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

(11) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Wird diese nicht eingehalten verlängert sich der Vertrag um die Vertragslaufzeit. Schriftliche Sonderregelungen auf dem Vertrag sind bindend für beide Parteien.

(12) Die Kündigung oder Stilllegung/Pausierung der Mitgliedschaft ist unter Angabe des vollständigen Namens und der Trainingsstätte gegenüber Omnis Kampfkunst Akademie, Seckenheimer Straße 90, 68165 Mannheim schriftlich oder per Mail an die offizielle E-Mail-Adresse zu erklären. Oder durch die Eigenverwaltung eines Mitgliederkontos. Andere Kommunikationswege sind nicht rechtskräftig.

(13) Bei einer Pausierung/ Stilllegung des Vertrages verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um den Pausierungszeitraum/ Stilllegungszeitraum. Ab einer Stilllegungszeit von mehr als 2 Monaten ist eine Gebühr von 10% des zu leistenden Beitrags fällig. Die Gebühr wird nicht bei Wiedereintritt des Vertrages verrechnet. Eine Stilllegung kann nicht rückwirkend veranlasst werden. Diese ist immer spätestens 5 Tage vor dem nächsten Beitragseinzug zu melden/bzw. zu beantragen. Erfolgt die Stilllegung nach einem Beitragseinzug ist dieser nicht mehr rückwirkend zu erstatten.

§6. Konsumverbote; verbotene Gegenstände Suchtmittel zu konsumieren.

Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Akademie anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist die Akademie berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass Omnis Kampfsport Akademie ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Omnis Kampfsport Akademie bleibt davon unberührt.

§7. Haftung

Die Mitglieder der Omnis Kampfkunst Akademie verpflichten sich, die im Training erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Alltagsleben nicht bei aggressiven Handlungen einzusetzen und die Akademie auch außerhalb der Akademie gut zu vertreten, vor allem durch Anstand und Höflichkeit. Bei Zuwiderhandlung, darf die Akademie eine Verwarnung aussprechen. Bei Wiederholung hat die Akademie die Möglichkeit der fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Für Verstöße gegen die Hausordnung gilt dies ebenso, auch kann in diesem Fall gegen das Mitglied Hausverbot erteilt werden. Der Vertragszeitraum bleibt davon unberührt, d.h. die Beiträge sind bis zum vereinbarten Vertragsende fällig.

§8. Datenschutz

Omnis Kampfsport Akademie erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.05.2020 erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied Omnis Kampfsport Akademie, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

§9. Wiederruf

Als Verbraucher hast du 14 Tage Zeit, um von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt jedoch nur, wenn dein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde, also z.B. an deiner Haustür, am Telefon oder eben online – das ist in den § 355 und § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist jeden auf oben beschriebene Art und Weise geschlossenen Vertrag widerrufen und somit den Vertragsschluss rückgängig machen kannst.

§10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn Omnis Kampfsport Akademie das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalt einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist Omnis Kampfsport Akademie berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Der Wiederspruch ist Schriftlich einzureichen.

(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Omnis Kampfsport Akademie aufrechnen.


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